Asbest

Asbest ist ein Umweltgift, welches bei der Erstellung vieler Gebäude verwendet wurde. Vor allem bei unsanierten Häusern, die zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist die Gefahr groß, dass noch Asbest vorhanden ist. Kommt es heute in den betreffenden Häusern zu einer Freisetzung von Asbestfasern, ist die Gesundheitsgefahr für den Mieter so groß, dass er nicht mehr verpflichtet ist, Miete an seinen Vermieter zu zahlen, denn Asbestfasern sind hochgradig krebserregend.

Hätten Sie’s gedacht?
Bei starker gesundheitlicher Gefährdung steht Ihnen unter Umständen eine hohe Mietminderung sowie das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen gerne weiter.


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