Sperrmüll

Muss der Vermieter regelmäßig für die Beseitigung von Sperrmüll sorgen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Dafür ist unerheblich, ob der Sperrmüll vertragsgemäß oder vertragswidrig entsteht oder ob der Mieter oder ein Dritter für dessen Entstehung verantwortlich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass im Mietvertrag eine Umlegung von Betriebskosten für die Müllbeseitigung vereinbart wurde.




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