Zwangsräumung

Ist das Mietverhältnis durch Kündigung oder Zeitablauf beendet, muss der Mieter dem Vermieter die Mietwohnung zurückgeben und diese vollständig verlassen. Bleibt er in der Wohnung, hat der Vermieter das Recht, diese durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen. Dafür braucht er einen sogenannten Räumungstitel. Das kann ein vollstreckbares Urteil oder ein Vergleich sein. Der Gerichtsvollzieher wird dann in der Regel den ehemaligen Mieter den Besitz der Mietwohnung entziehen und ihm die Schlüssel abnehmen bzw. das Schloss austauschen und in einem zweiten Schritt, sämtliche Gegenstände des Mieters aus der Wohnung entfernen.


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