Rauchverbot

Das Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, sofern andere Mieter nicht erheblich gestört werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Treppenhaus unzumutbar verqualmt wird oder durch das Rauchen auf dem Balkon Nachbarn in der Nutzung ihrer Mietwohnung beeinträchtigt werden. Dann kann das Rauchen auf dem Balkon zum Beispiel durch eine zeitliche Regelung eingeschränkt werden.




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