Studentenwohnheim

Bei der Miete einer Wohnung in einem Studentenwohnheim gelten zum Teil andere Grundsätze als bei einem Mietvertrag über eine sonstige Mietwohnung. Für den Mieter hat das hauptsächlich nur Nachteile. Bei der Mieterhöhung hat der Vermieter zum Beispiel einen weit aus größeren Spielraum als bei sonstigen Mietverträgen. Und auch bei der Kündigung gelten viele Mieterschutzvorschriften nicht. So kann der Vermieter beispielsweise den Mietvertrag ohne Angabe eines Grundes ordentlich kündigen.




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