Fahrräder
Fahrräder dürfen grundsätzlich nicht im Haus- oder Kellerflur gelagert werden. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn keine anderweitigen zumutbaren Abstellplätze zur Verfügung stehen. Es muss jedoch sicher gestellt sein, dass der Vermieter und andere Mieter nicht beeinträchtigt werden.
Ärger mit den Nachbarn?
Unsere Partneranwälte stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema Mietrecht zur Seite.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Frag jetzt unsere Partneranwälte um Rat.