Dachgeschossausbau

Baut der Vermieter das Dachgeschoss aus, müssen Mieter diese Baumaßnahme grundsätzlich dulden. Sofern Sie die damit verbundenen Beeinträchtigungen rechtzeitig anzeigen, können Sie jedoch sog. Gewährleistungsrechte geltend machen wie zum Beispiel eine Mietminderung. Erleiden Mieter aufgrund der Bauarbeiten Schäden an ihrem Eigentum, kommen außerdem Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter oder die Baufirma in Betracht. Sofern die Baufirma im Auftrag des Vermieters handelt, kann sich der Mieter bei Schadensersatzforderungen immer an den Vermieter wenden. Erfolgt der Ausbau jedoch im Zuge einer Schaffung von Eigentumswohnungen, handelt die Baufirma in der Regel für diese, sodass sich ein betroffener Mieter direkt an die Baufirma wenden muss.

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Im Ratgeber erklären wir, welche Kosten der Vermieter tragen muss und wann Mieter mit Mieterhöhungen rechnen müssen.


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