Abmahnung

Verletzt der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag, hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, den Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung setzt jedoch meist eine erfolgte Abmahnung des Mieters voraus, in der er aufgefordert wird, das vertragswidrige Verhalten zu unterlassen. Diese kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

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