Bürgschaft

Der Vermieter kann bei Abschluss des Mietvertrags eine Bürgschaft vom Mieter verlangen. Diese ersetzt nicht zwangsläufig die Mietkaution, sondern ist eine selbständige Sicherheitsleistung. Bürgschaft und Kaution können daher auch nebeneinander verlangt werden. Zur Vereinbarung einer wirksamen Bürgschaft ist ein schriftlicher Vertrag notwendig, den der Bürge unterzeichnen muss. Der Bürge haftet dann nach der Vereinbarung für die Verpflichtungen des Mieters, sofern er diese nicht erfüllt.

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