Chihuahuahaltung

Hundehaltung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Der Vermieter muss also im Einzelfall seine Genehmigung erteilen. Ein pauschales Verbot von Hunden im Mietvertrag oder der Hausordnung ist nicht zulässig. Einige Gerichte entschieden bezüglich der Hunderasse Yorkshire-Terrier, dass diese rechtlich gesehen eher den Kleintieren zuzuordnen sein und deren Haltung daher genehmigungsfrei sei. Dies ist allerdings sehr umstritten in der Rechtsprechung. Ob ein Gericht ebenso im Falle der Haltung eines Chihuahuas urteilt, ist zweifelhaft. Wir raten daher dazu, die Hundehaltung in jedem Fall vorher mit dem Vermieter abzusprechen.

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Lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Regelungen für Kleintiere, Katzen, Hunde, Minischweine und Schlangen gelten.


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