Fälligkeit der Miete

Ist im Mietvertrag nichts zur Fälligkeit der Miete geregelt, ist sie spätestens am dritten Werktag des Zeitabschnitts, nach dem sie bemessen ist (meist monatlich), fällig. Ist eine monatliche Mietzahlung vereinbart, ist die Miete also spätestens am 3. Werktag zu leisten. Maßgeblich ist, zu welchem Datum die Mietzeit laut Mietvertrag beginnt. Beginnt diese am 15. eines Monats, ist die Miete am dritten, darauffolgenden Werktag fällig. In der Regel ist es ausreichend, dass der Mieter die Zahlung per Überweisung an diesem Tag anweist. Auf die Bearbeitungszeit des Bankinstituts muss er grundsätzlich keine Rücksicht nehmen. Im Mietvertrag kann allerdings Abweichendes geregelt werden.

Wer seine Miete wiederholt zu spät zahlt, riskiert eine Kündigung!
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