Feuchtigkeit in der Wohnung
Feuchtigkeit in der Wohnung kann ernstzunehmende Schäden für die Mietsache aber auch für die Gesundheit des Mieters nach sich ziehen. Teilweise wird die Feuchtigkeit durch ein falsches Verhalten des Mieters hervorgerufen. Einige Grundregeln wie das kurze Stoßlüften nach dem Duschen oder Kochen müssen daher dringend eingehalten werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Oft liegt das Problem jedoch tiefer – z.B. in der Bausubstanz. Sind die Wände nicht dicht, sodass Regenwasser in die Wohnung gelant oder Wasser von den Leitungen in den Wänden hinaussickern kann, begünstigt dies die Schimmelbildung enorm. Der Mieter hat bei unverschuldetem Schimmel in der Wohnung das Recht auf Mietminderung. Allerdings wird er oft dem Vorwurf des Vermieters ausgesetzt sein, er trage selbst die Schuld für die Schimmelbildung. Hier kommt man an einem Gutachten über die Schimmelentstehung leider oft nicht herum.
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