Heizkosten
Die Heizkosten sind Teil der Betriebskosten und werden in der Regel einmal im Jahr mit der Betriebskostenabrechnung fällig. Teilweise kann im Mietvertrag ein Vorschuss vereinbart sein. Dieser wird dann in der Abrechnung von den Gesamtkosten abgezogen. Bei anderen Betriebskosten ist der Vermieter in der Wahl des Umlageschlüssels bzw. Verteilerschlüssels weitgehend frei. Er kann wählen, ob er nach Verbrauch, Wohnfläche oder Personeneinheiten abrechnet. Bei den Heizkosten ist allerdings vom Gesetz her vorgeschrieben, dass ein Teil – mindestens die Hälfte – der Heizkosten nach dem Verbrauch des Mieters umgelegt werden.
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