Mieterhöhung
Ob und in welchem Umfang eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, hängt in erster Linie davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Möglich ist die Vereinbarung einer Index- oder Staffelmiete, für die besondere Regelungen über eine Mieterhöhung gelten. Ist weder Index- noch Staffelmiete vereinbart, gelten die allgemeinen Grundsätze zur Mieterhöhung. Danach hat der Vermieter das Recht, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Hier ist der Vermieter allerdings an gesetzliche Vorgaben gebunden. Er darf die Miete beispielsweise nur innerhalb der Kappungsgrenze erhöhen. Das Gesetz gibt hier einen bestimmten Prozentsatz vor, um welchen die Miete innerhalb von 3 Jahren erhöht werden darf. Die Kappungsgrenze beträgt je nach Bundesland 15-20%. Darüber hinaus gehende Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind nicht möglich. Davon unabhängig sind Mieterhöhungen zwecks Modernisierung.
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