Überbelegung
In einer Mietwohnung können nicht beliebig viele Mieter wohnen. Übersteigt die Zahl das bestimmungsgemäße Maß, spricht man von Überbelegung. Diese kann eine Kündigung des Vermieters rechtfertigen. Erforderlich ist aber, dass dies nicht nur unerhebliche Beeinträchtigungen mit sich zieht. Entscheidend für die Frage, ob eine Überbelegung vorliegt, sind u.a. Maße und Zuschnitt der Wohnung, vertragliche Regelungen sowie das Verhalten und die Gewohnheiten der Bewohner.
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