Vertragsstrafe

In einem Wohnraummietvertrag darf keine Vertragsstrafe vereinbart werden. Eine solche Klausel ist unwirksam. Ebenfalls unwirksam ist eine Klausel, wonach der Rückforderungsanspruch des Mieters für die Kaution entfällt, sollte der Mietvertrag innerhalb von 2 Jahren nach Beginn gekündigt werden, da dies einer Strafe gleichkommt.




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