Vorkaufsrecht

Beim Verkauf einer Wohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, hat der Mieter in der Regel ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ihm muss dann eine Abschrift des Kaufvertrags vom Verkäufer oder Käufer zugestellt und er muss auf sein Vorkaufsrecht hingewiesen werden. Wird das Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt, kommt ein Kaufvertrag mit dem Inhalt des Erstvertrages zwischen Mieter und Verkäufer zustande.




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