Mietminderung
Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, kommt eine Mietminderung für den Mieter in Betracht, sofern er hierdurch beeinträchtigt wird. Ob der Vermieter Einfluss auf die Beeinträchtigung hat spielt in der Regel keine Rolle. Wird der Mieter zum Beispiel durch Nachbarn gestört, welche dauerhaft gegen die Hausordnung verstoßen, ist eine Mietminderung möglich. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Mieter selbst für den Mangel verantwortlich ist. Zu den häufigsten Mängeln, welche eine Mietminderung rechtfertigen, haben wir in unserem Ratgeber eine Mietminderungstabelle vorbereitet.
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Frag jetzt unsere Partneranwälte um Rat.